Apothekennotdienste: Wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung
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Umfragen zufolge wird von den Verbrauchern der Apotheken-Notdienst als unbedingt erforderliche Einrichtung (ein)geschätzt, gewährleistet er doch, gemeinsam mit den ärztlichen Bereitschaftsdiensten und den Notaufnahmen der Krankenhäuser, jederzeit die medizinische Versorgung. Damit Therapien unverzüglich durchgeführt werden können, bedarf es der Verfügbarkeit von Arzneimitteln rund um die Uhr. In Deutschland nehmen ungefähr 20 000 Menschen pro Nacht den Apothekennotdienst in Anspruch – wobei etwa ein Drittel der Medikamente für die Behandlung von Kindern eingesetzt wird. Mindestens sieben Millionen Medikamente/pharmazeutische Artikel gehen jährlich alleine während der Notdienst-Zeiten über die Apotheken-Theke – begleitet von unzähligen Beratungen. Um dies zu bewerkstelligen und den Bedarf im Bundesgebiet abdecken zu können, stehen Nacht für Nacht etwa 1 300 Apotheken zur Notfall-Verfügung.
Aufgrund des erhöhten Aufwands wird bei Inanspruchnahme des Apothekennotdienstes gewöhnlich eine zusätzliche Gebühr von 2,50 Euro berechnet. Wenn es sich allerdings um eine ärztliche Verordnung mit bestätigter Dringlichkeit handelt, wird dieser Obolus von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen; erkennbar ist dies daran, dass auf dem Rezept "noctu" (lateinisch: nachts) markiert worden ist. Davon unabhängig, wie viele Medikamente abgeholt, beziehungsweise, wie viele Rezepte ausgestellt worden sind, wird diese Notfallgebühr nur einmal pro Apotheken-Besuch erhoben.
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